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AGBS GARDIENOR

 

 

  1. BETREFF – ANNAHME – BESTÄTIGUNG

 

Die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen für den Dienst GARDIENOR (im Folgenden „BSB“) dienen dazu, die Bedingungen festzulegen, unter denen das Unternehmen GODOT & FILS NET (im Folgenden „das Unternehmen“) den Kunden über die unter der Adresse https://www.achat-or-et-argent.fr zugängliche Benutzeroberfläche der Website den GARDIENOR-Service bereitstellt, der die sichere Verwahrung bestimmter auf der Website zu Anlagezwecken erworbener Gold- oder Silberprodukte in einem Tresor ermöglicht (im Folgenden als „GARDIENOR-Service“ bezeichnet).

 

Der GARDIENOR-Service ermöglicht es dem Kunden, dem Unternehmen die sichere Verwahrung von Edelmetallprodukten, die beim Unternehmen oder über die Website erworben wurden, im Rahmen eines spezialisierten Verwahrungsdienstes anzuvertrauen. Er ist weder als Bereitstellung eines persönlichen Tresors noch als Anmietung eines privaten Fachs noch als Aufbewahrungsdienst für beliebige, vom Kunden frei gewählte Gegenstände zu verstehen. Zum GARDIENOR-Service zugelassen sind ausschließlich Produkte, die ausdrücklich vom Unternehmen verkauft und bei der Bestellung oder im Rahmen eines spezifischen Vertrags zur Verwahrung angenommen wurden; von Rechts wegen ausgeschlossen sind alle Produkte, Metalle, Schmuckstück, Dokument, Bargeld, Wertgegenstand oder sonstige Güter, die außerhalb des Netzwerks des Unternehmens erworben oder nicht ausdrücklich von diesem genehmigt wurden.

 

Die Annahme und/oder Bestätigung des GARDIENOR-Abonnements durch den Kunden, das vom Unternehmen gemäß den Bedingungen des nachstehenden Artikels 4 abgeschlossen wurde, setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB), der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website („AGB“), der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website („ANB“) sowie der Datenschutzerklärung.

 

2. INKRAFTTRETEN – LAUFZEIT

 

Die vorliegenden CPG treten am Tag der Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch den Kunden in Kraft, in dem der für die Zwecke dieser Vereinbarung relevante GARDIENOR-Dienst beschrieben ist, , oder am Tag der Online-Annahme des GARDIENOR-Dienstes im Rahmen des Bestellvorgangs.

 

Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Erbringung des GARDIENOR-Dienstes durch das Unternehmen für den Kunden.

 

Die AGB werden durch die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Nutzungsbedingungen (Nutzungsbedingungen) und das entsprechende Anmeldeformular ergänzt, die integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind.

 

3. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

 

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Produktbedingungen haben die folgenden Begriffe, unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural verwendet werden, folgende Bedeutung:

- „ Gebühr “: die vom Kunden als Gegenleistung für die Erbringung des GARDIENOR-Dienstes durch das Unternehmen zu entrichtende Gebühr.

- Bestehender Kunde: Jeder Kunde, der den GARDIENOR-Dienst vor dem 1. Januar 2026 abonniert hat und dessen Vertragsverhältnis weiterhin den bisherigen Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen unterliegt, sofern er nicht ausdrücklich dem Übergang zum neuen System zugestimmt hat.

- „Neukunde “: jeder Kunde, der den GARDIENOR-Dienst ab dem 1. Januar 2026 abonniert hat und für den die vorliegenden Bestimmungen zur jährlichen Rechnungsstellung und zum SEPA-Lastschriftverfahren gelten.

Bestehende Kunden können, sofern sie dies wünschen, durch Unterzeichnung eines Nachtrags oder eines neuen Mandats die Anwendung der vorliegenden Bedingungen (Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats, jährliche Rechnungsstellung, elektronische Informationen) wählen, ohne dass dies rückwirkende Auswirkungen auf bereits in Rechnung gestellte Zeiträume hat.

 

Die Unterscheidung zwischen Alt- und Neukunden ist dadurch begründet, dass bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2026 abgeschlossen wurden, noch keine SEPA-Lastschriftmandate erfasst wurden und die Abrechnungsweise unterschiedlich ist, ist es technisch nicht möglich, automatisch auf das neue Zahlungssystem umzustellen, ohne die Zustimmung des Kunden oder eine Änderung des Vertragsverhältnisses. Eine rückwirkende Anpassung der Tarife ist zudem nicht möglich.

 

Neukunden profitieren somit von Anfang an vom neuen Verfahren, während Bestandskunden auf Antrag ohne Verlust ihrer Rechte darauf umsteigen können, was die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Kundengruppen erklärt.

 

4. VERFAHREN ZUR BEANTRAGUNG DES GARDIENOR-DIENSTES

 

Bei jedem Antrag auf Anmeldung zum GARDIENOR-Service im Rahmen des Kaufs von Produkten muss der Kunde das folgende Verfahren einhalten:

 

- Bei der ersten Anmeldung ein Konto gemäß dem in Artikel 7.1 der AGB beschriebenen Verfahren erstellen oder seinen Benutzernamen und sein Passwort eingeben, um sich auf der Website anzumelden,

 

- Produkte auf der Website kaufen,

 

- Bei der Auswahl der Bestellart den GARDIENOR-Service auswählen,

 

- die Bestellung gemäß den auf der Website festgelegten Bedingungen bestätigen.

 

Vor der Bestätigung seines Abonnements muss der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert haben, und zwar durch ein Opt-in, das durch das Ankreuzen der dafür vorgesehenen Kästchen erfolgt.

 

Möchte er den GARDIENOR-Dienst sofort in Anspruch nehmen, muss der Kunde auf sein Widerrufsrecht verzichten, indem er das Kontrollkästchen ankreuzt, mit dem er ausdrücklich bestätigt, die sofortige Erbringung der Dienstleistung zu verlangen und gemäß Artikel L. 221-28 des Verbrauchergesetzbuchs auf sein Widerrufsrecht zu verzichten.

 

Nach Bestätigung seiner Auswahl durch den Kunden bleibt seine Bestellung auf der Seite „Meine Bestellungen“ im Bereich „Kundenkonto“ einsehbar, und es wird ihm eine E-Mail mit einer Zusammenfassung zugesandt, in der insbesondere seine Kontaktdaten, die Bestellübersicht sowie die Lagergebühren.

 

Das Abonnement des GARDIENOR-Dienstes kann bestimmten zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die bei der Bestellung des Kunden auf der Website angegeben werden (insbesondere hinsichtlich eines Mindestbestellwerts).

 

Die Anmeldung setzt zudem voraus, dass der Kunde über ein Kundenkonto verfügt, den Kauf berechtigter Produkte tätigt und die Verwahrungsoption gemäß dem vorgeschlagenen Ablauf auswählt; Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jede Anmeldung abzulehnen, auszusetzen oder aufzuschieben, falls unvollständige Angaben vorliegen, Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, Zweifel an der Identität bestehen, Betrugsverdacht vorliegt, frühere Zahlungsrückstände bestehen, bei Nichteinhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, bei operativer Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder bei Sicherheitsrisiken abzulehnen, auszusetzen oder aufzuschieben.

 

5. BESTÄTIGUNG UND VALIDIERUNG DES ABONNEMENTS FÜR DEN GARDIENOR-DIENST

 

Das Abonnement des GARDIENOR-Dienstes durch den Kunden gilt erst dann als endgültig bestätigt und ist für das Unternehmen erst nach Erhalt der Bestätigung des Abonnements sowie nach Ablauf der Widerrufsfrist von vierzehn (14) Kalendertage oder gegebenenfalls nach Verzicht auf das Widerrufsrecht gemäß den Bedingungen in Artikel 15 unten.

 

Sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, gelten die vom Unternehmen bei diesem Abonnement gespeicherten Daten als Nachweis für alle zwischen den Kunden und dem Unternehmen getätigten Transaktionen.

 

Das Abonnement gilt als bestätigt, sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail vom Unternehmen erhält.

 

6. GEMEINSAM GENUTZTER TREHOR – KEIN FREIER ZUGANG

 

Der GARDIENOR-Dienst basiert auf einem System gemeinschaftlich genutzter Tresore, das vom Unternehmen oder einem spezialisierten Partner betrieben wird und in dem die Vermögenswerte mehrerer Kunden in einer gemeinsamen, hochsicheren Infrastruktur aufbewahrt werden können. Die Wertgegenstände des Kunden bleiben jedoch durch geeignete Mittel zur Rückverfolgbarkeit gekennzeichnet, insbesondere durch eine Plombe, eine Identifikationsnummer, eine Hinterlegungsnummer, ein Zertifikat oder ein anderes gleichwertiges Verfahren, das vom Unternehmen festgelegt wird.

 

Der Kunde hat keinerlei ausschließliches Recht auf ein Schließfach, ein Fach, einen Schrank, einen Tresorraum oder einen bestimmten Aufbewahrungsort. Der GARDIENOR-Service gewährt ihm ausschließlich einen Anspruch auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen der Verwahrung, Rückgabe oder des Weiterverkaufs gemäß den vertraglich festgelegten Bedingungen.

 

Aus Gründen der Sicherheit, der Versicherung, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Rückverfolgbarkeit verfügt der Kunde weder über einen Schlüssel noch über einen eigenständigen Zugangscode noch über ein Recht auf direkten physischen Zugang zum Lagerort. Er darf weder den Tresor öffnen noch die Produkte frei handhaben, noch einen sofortigen oder nach eigenem Ermessen gewährten Zugang zu diesen verlangen.

 

Jeder Antrag auf Überprüfung, Einsichtnahme, Entnahme, Rückgabe, Weiterverkauf oder Übertragung erfolgt ausschließlich gemäß den vom Unternehmen festgelegten Verfahren, wobei das Unternehmen jeden Vorgang von Identitäts- und Konformitätsprüfungen, Sicherheit, Zahlung und operativer Verfügbarkeit sowie von der Einhaltung angemessener technischer Fristen abhängig machen.

7. BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWAHRUNG UND LAGERUNG DER PRODUKTE

 

7.1. Einlagerung

 

Nach Abschluss des GARDIENOR-Dienstes und Ablauf der in Artikel 15 vorgesehenen Widerrufsfrist (sofern nicht darauf verzichtet wurde) werden die auf der Website bestellten Produkte vom Unternehmen oder einem spezialisierten Partner in einen sicheren, versiegelten und gekennzeichneten Umschlag oder eine sichere, versiegelte und gekennzeichnete Verpackung verpackt, die den Namen, Vorname und die Identifikationsnummer des Kunden sowie eine genaue Beschreibung des Inhalts enthält, und anschließend in einem Tresor bei einem auf die sichere Lagerung von Edelmetallen spezialisierten Partner hinterlegt.

 

Das Unternehmen garantiert, dass die auf der Website gekauften und zur Verwahrung hinterlegten Produkte physisch existieren und in einem Tresor eines auf die sichere Lagerung spezialisierten Partners des Unternehmens aufbewahrt werden.

 

Sobald diese Produkte im Tresor hinterlegt sind, versendet das Unternehmen eine Rechnung zusammen mit der nummerierten Hinterlegungsbescheinigung sowie dem abtrennbaren Abschnitt des Siegels.

 

Der Kunde erkennt an, dass die organisatorische Gestaltung der Lagerung, die Wahl des Partners, der Aufbewahrungsort sowie die Modalitäten hinsichtlich Sicherheit, Versiegelung, Identifizierung und logistischer Rotation ausschließlich in der organisatorischen Verantwortung des Unternehmens liegen, vorbehaltlich der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

 

7.2. Überprüfung der Tresore

 

Aus Gründen erhöhter Sicherheit wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er keinen persönlichen und physischen Zugang zu seinen in Verwahrung befindlichen Produkten hat.

 

Das Unternehmen hat ein System zur Überprüfung der Tresore oder zur Kontrolle der bei ihm in Verwahrung befindlichen Produkte durch einen Gerichtsvollzieher eingerichtet.

 

Dieser Service ist kostenpflichtig. Für weitere Informationen kann sich der Kunde per E-Mail an den Kundenservice des Unternehmens unter folgender Adresse wenden: gardienor@achat-or-et-argent.fr oder die auf der Website einsehbare Preisliste konsultieren.

 

8. VERTRAGSUNTERLAGEN – EINSICHTNAHME – WIRKSAMKEIT

 

Der GARDIENOR-Dienst ist Teil eines Vertragskomplexes, der je nach Fall aus den vorliegenden Allgemeinen Produktbedingungen (CPG), den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (CGV), den Nutzungsbedingungen (CGU), dem Antragsformular oder -blatt, der Auftragsbestätigung, der zusammenfassenden E-Mail, der Rechnung, der nummerierten Hinterlegungsbescheinigung, dem Versiegelungsbeleg, der geltenden Preisliste, des SEPA-Lastschriftmandats für betroffene Kunden, der Lastschriftbenachrichtigungen, der Datenschutzerklärung, des Widerrufsformulars, des Kündigungsformulars sowie aller vom Unternehmen angeforderten Dokumente zur Identitätsprüfung, zur Herkunft der Gelder oder zur Einhaltung der Vorschriften.

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vor jeder Zeichnung zu lesen. Ihre Annahme erfolgt insbesondere durch die ausdrückliche Bestätigung des Zeichnungsvorgangs.

 

9. KUNDEN VOR UND NACH DEM 1. JANUAR 2026

Kunden, die den GARDIENOR-Dienst vor dem 1. Januar 2026 abonniert haben, unterliegen hinsichtlich ihrer früheren Transaktionen und Abrechnungsmodalitäten weiterhin den ihnen mitgeteilten Vertragsbedingungen, sofern sie nicht ausdrücklich der Umstellung auf die neue Regelung zugestimmt haben.

Kunden, die den Dienst ab dem 1. Januar 2026 abonniert haben, unterliegen dem neuen System, insbesondere

die jährliche Abrechnung und das SEPA-Lastschriftverfahren, wie in Artikel 10 beschrieben.

Bestehende Kunden können die Anwendung dieser neuen Regelung beantragen, indem sie einen Nachtrag

eines SEPA-Lastschriftmandats oder eines anderen erforderlichen Dokuments beantragen, ohne dass dies rückwirkende Auswirkungen auf bereits abgerechnete Zeiträume hat.

10. FINANZIELLE BEDINGUNGEN – GEBÜHREN

 

10.1. Allgemeine Grundsätze

 

Die Verwahrungsgebühr („Gebühr“), die Hinterlegungsgebühren, die Inspektionsgebühren, die Abholgebühren, die Gerichtsvollziehergebühren und im weiteren Sinne alle Nebenleistungen sind gemäß der am Tag der Bestellung, des Vertragsabschlusses, der Verlängerung oder des betreffenden Einsatzes geltenden Gebührenordnung zu entrichten.

 

Die Tarife des GARDIENOR-Dienstes können auf der Website eingesehen werden, insbesondere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Gebühr variiert insbesondere je nach Art der in Verwahrung genommenen Produkte, ihrem Gewicht und dem Lagerort, wobei ein Mindestbetrag pro Leistung oder Auftrag gilt, wie in der Preisliste angegeben.

 

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, seine Preisbedingungen jederzeit anzupassen. Der Kunde wird spätestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der neuen Preisgestaltung über eine solche Aktualisierung informiert und kann im Falle einer Ablehnung den GARDIENOR-Dienst gemäß den Bedingungen in Artikel 13 kündigen; erfolgt keine Kündigung, gilt die Fortsetzung der Dienstleistung als Zustimmung zu den neuen Tarifen.

10.2. Gebühren für Bestandskunden vor dem 01.01.2026

 

Für Bestandskunden wird die Gebühr monatlich berechnet, je nach Art der Produkte, Gewicht und Lagerort, mit einem Mindestbetrag von 5 Euro pro Monat, und ist am Tag der Kündigung oder bei Entnahme der Produkte fällig, gemäß den diesen Kunden bereits mitgeteilten Bedingungen.

 

Bei Nichtzahlung der Gebühr behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Produkte des Kunden gemäß den Bestimmungen der Artikel 11 und 12 einzubehalten.

 

10.3. Gebühr für Neukunden (ab dem 01.01.2026)

 

Für Neukunden gelten folgende Grundsätze:

 

· Für jede Bestellung fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 10 Euro an, die bei Rechnungsstellung fällig wird und zum Zeitpunkt des Lastschritts zu begleichen ist.

 

· Die Lagergebühren richten sich nach dem Land und dem gelagerten Gewicht, wobei bei jeder Bestellung ein Mindestbetrag von 5 Euro anfällt.

 

· Jede zur Verwahrung hinterlegte Bestellung kann erst nach Ablauf einer Frist von drei (3) vollen Monaten ab dem Hinterlegungsdatum abgeholt werden; jede Abholung umfasst die Gesamtheit der Produkte, aus denen die betreffende Bestellung besteht. Beispiel: Am1. Januar werden 100 Gramm Gold hinterlegt. Die Abholung am1. April muss 100 Gramm Gold umfassen. Es ist nicht möglich, nur 50 Gramm Gold abzuholen.

 

· Die Gebühr ist jährlich fällig und wird per SEPA-Lastschrift in der ersten Januarhälfte des Jahres N eingezogen, auf der Grundlage der am 31. Dezember des Jahres N–1 in Verwahrung befindlichen Produkte, abhängig von der Lagerdauer und den geltenden Tarifen; hierfür wird eine einzige Jahresrechnung ausgestellt.

 

Die detaillierte Gebührenordnung (nach Lagerland, monatlicher Tarif pro Gramm, Mindestbeträge, Inspektionsgebühren, Entnahmegebühren, Gerichtsvollziehergebühren usw.) ist in der auf der Website veröffentlichten Gebührentabelle aufgeführt und kann unter den oben genannten Bedingungen aktualisiert werden.

 

Leistung Frankreich Schweiz Monaco
Konto erstellen Kostenlos
Provision beim Kauf/Verkauf In unseren Ankaufs- und Verkaufspreisen enthalten
Verwahrung im Tresor* Gold 0,04 €/Monat/g 0,05 €/Monat/g 1,5 % pro Jahr auf den
zum 31.12.
über ein Jahr geglättet
Mindestens 5 €/Monat/Bestellung
Silber 0,005 €/Monat/g 0,006 €/Monat/g
Mindestens 5 € pro Monat pro Bestellung
Lieferung nach Frankreich und in die französischen Überseegebiete
(außer Guadeloupe und Saint-
Barthélémy)
Informieren Sie sich über unsere Versandkosten Bitte sprechen Sie uns an
Lieferung ins Ausland
Kofferrauminspektion Kostenlos 60 € / Stunde 60 € / Stunde
Gebühren für die Abholung aus dem Tresor 10 € 20 € 50 €
Einrichtungsgebühr 10 € 10 € Kostenlos
Gerichtsvollzieher
(Gerichtsvollzieher)
200 € 350 € 350 €

 

Beispiel: Ein Neukunde gibt am 5. Januar, am 5. Februar und am 5. März jeweils drei Bestellungen über jeweils 100 Gramm Gold auf. Ihm werden in Rechnung gestellt: 10 Euro Einzahlungsgebühr für jede Bestellung (also 30 Euro, da 3 Einzahlungen) sowie 5 Euro pro Monat für jede der Bestellungen (also insgesamt 5*12 (für die erste Bestellung) + 5 × 11 (für die zweite Bestellung) + 5 × 10 (für die dritte Bestellung) = 165 Euro. Insgesamt beträgt der Abzug am folgenden 1. Januar 195 Euro.

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – STÖRUNGEN – ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE / EIGENTUMSVORBEHALT

 

11.1. Zahlungsmodalitäten – Bestandskunden

 

Für Bestandskunden ist die Gebühr am Tag der Kündigung des GARDIENOR-Dienstes oder bei Abwicklung der Bestellungen fällig. Das Unternehmen sendet dem Kunden eine E-Mail, in der es ihn auffordert, die Gebühr per Banküberweisung oder Kreditkarte gemäß den auf der Website beschriebenen sicheren Zahlungsmodalitäten zu begleichen; die Kosten für diese Zahlungsmittel gehen zu Lasten des Kunden.

 

11.2. Zahlungsmodalitäten – Neukunden (SEPA-Lastschrift)

 

Für Neukunden erfolgt die Zahlung der Jahresgebühr ausschließlich per SEPA-Lastschrift vom Bankkonto des Kunden in Ausführung des bei Vertragsabschluss unterzeichneten SEPA-Lastschriftmandats.

 

Eine Jahresrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember wird in der ersten Januarhälfte ausgestellt, und die Abbuchung erfolgt in derselben Januarhälfte zu dem Datum, das in der dem Kunden übermittelten Abbuchungsmitteilung angegeben ist.

 

Dem Kunden wird mindestens dreißig (30) Tage vor dem geplanten Abbuchungsdatum eine Vorabbenachrichtigung über die Abbuchung (SEPA-Vorabbenachrichtigung) zugesandt, in der insbesondere der Abbuchungsbetrag, der betreffende Jahreszeitraum, die eindeutige Referenznummer des SEPA-Mandats und das geplante Abbuchungsdatum angegeben sind. Der Kunde verpflichtet sich, seine Bank-, Post- und E-Mail-Daten auf dem neuesten Stand zu halten und etwaige Änderungen spätestens fünfzehn (15) Tage vor dem angekündigten Abbuchungsdatum mitzuteilen.

 

Im Falle eines Fehlschlags der SEPA-Lastschrift (Ablehnung, unzureichende Deckung, gekündigtes Konto, ungerechtfertigter Widerspruch oder ein anderer Grund für die Nichtzahlung) leitet das Unternehmen ein Mahnverfahren ein (erste Mahnung, zweite Mahnung, anschließend Zahlungsaufforderung) und kann dem Kunden zusätzlich zur fälligen Gebühr eine pauschale Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen

 

11.3. Zurückbehaltungsrecht – Eigentumsvorbehalt – Verwertung von Sicherheiten

 

Im Falle von Zahlungsverzug, anhaltenden Zahlungsrückständen, fälligen Gebühren, nicht beglichenen fälligen Rechnungen, ausbleibenden Antworten auf Dokumentenanfragen oder schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen kann das Unternehmen von Rechts wegen den GARDIENOR-Dienst ganz oder teilweise aussetzen, einschließlich des Zugriffs auf Informationen, der Rückgabe von Produkten, von Abhebungs- und Überweisungsanträgen sowie von Wiederverkaufsaufträgen, bis der Kunde seinen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist.

 

Alle im vorstehenden Absatz genannten Bestimmungen gelten von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung allein aufgrund der Nichteinhaltung einer einzigen vertraglichen Frist, und unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die das Unternehmen geltend machen kann, und/oder der Anwendung dieses Artikels.

 

Vorbehaltlich der geltenden zwingenden Bestimmungen kann das Unternehmen die in Verwahrung genommenen Produkte so lange einbehalten, bis die gesamten fälligen Beträge beglichen sind, und das Inventar der betreffenden Produkte im Beisein beider Parteien oder durch einen Gerichtsvollzieher feststellen lassen, wobei die Kosten für das Inventar, die Feststellung, den Transport, die zusätzliche Verwahrung und das Verfahren zu Lasten des Kunden gehen.

 

Die gekauften und in Verwahrung gegebenen Produkte gehen gegebenenfalls bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises, einschließlich Verwahrungskosten und Steuern, durch den Kunden in das Eigentum des Unternehmens über. Das Unternehmen kann in diesem Zusammenhang die versiegelten Umschläge des Kunden auf dessen Kosten bei einem Gerichtsvollzieher hinterlegen lassen, und zwar als Sicherheit für alle Beträge, die gemäß den vorliegenden CPG und/oder den geltenden Bedingungen fällig werden könnten.

 

Sofern der Vertrag oder die besonderen Bedingungen dies vorsehen und nach Erfüllung der erforderlichen Formalitäten, ist die Gesellschaft berechtigt, die verwahrten Wertpapiere ganz oder teilweise in Höhe der noch ausstehenden, bestimmten, fälligen und einforderbaren Beträge – bestehend aus Kapital, Gebühren, Steuern, Zinsen und Nebenkosten, unbeschadet weiterer Rechtsmittel.

 

12. ÜBERGABE DER GEKAUFTEN WAREN

 

Bei Neukunden oder bestimmten Auftragsarten ist eine Abholung erst nach Ablauf einer Frist von drei (3) vollen Monaten ab dem Datum der Einlagerung möglich, und jede Abholung muss sich auf die Gesamtheit der Waren beziehen, aus denen sich der betreffende Auftrag zusammensetzt.

 

Jede Rückgabe oder Übergabe setzt (i) die vollständige Begleichung der fälligen Beträge, (ii) die Überprüfung der Identität des Antragstellers, (iii) die Beseitigung etwaiger rechtlicher, erbrechtlicher oder streitiger Hindernisse sowie die Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Transportvorschriften voraus.

 

Nach Kündigung des Abonnements für den GARDIENOR-Dienst gemäß den Bedingungen in Artikel 13 und vollständiger Bezahlung der fälligen Leistungen kann der Kunde die Rückgabe der online gekauften Produkte nach eigener Wahl beantragen:

  • Abholung der Produkte in einer Filiale der Godot-et-Fils-Gruppe nach Benachrichtigung per E-Mail über die Verfügbarkeit der Produkte; dabei muss der Kunde einen Lieferschein unterzeichnen, der das Unternehmen von der Haftung entbindet;[DA1]
  • Lieferung der Produkte an die in der Bestellung oder im Kündigungsantrag angegebene Adresse, wobei die Gefahr ab dem Verlassen der Produkte aus den Räumlichkeiten des Unternehmens auf den Kunden übergeht; im Falle einer Beschädigung während des Transports muss innerhalb von drei (3) Tagen nach der Lieferung eine begründete Reklamation beim Spediteur eingereicht werden. Der Kunde trägt die Risiken, Kosten und Folgen, die sich aus einer falschen Adresse, einer Nichtabholung, Abwesenheit bei der Lieferung oder von ihm bereitgestellten unvollständigen oder unrichtigen Angaben ergeben.

 

 

13. LAUFZEIT – KÜNDIGUNG DES GARDIENOR-DIENSTES

 

Das Abonnement des GARDIENOR-Dienstes wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

 

Der Kunde kann sein Abonnement jederzeit kündigen, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen oder per E-Mail an gardienor@achat-or-et-argent.fr, wobei er seine Identifikationsdaten sowie die gewählte Art der Rückgabe anzugeben hat.

 

Das Unternehmen führt die wirksame Kündigung des GARDIENOR-Dienstes innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab Eingang des Antrags durch und sendet dem Kunden eine Kündigungsmitteilung zu; dieser bleibt gemäß den Bedingungen in Artikel 10 zur Zahlung der bis zum Tag der Kündigung fälligen Gebühr verpflichtet.

 

14. PERSÖNLICHER VERTRAG – TOD – UNÜBERTRAGBARKEIT

 

Der GARDIENOR-Vertrag ist streng persönlich und namentlich gebunden. Er darf nicht abgetreten, übertragen oder einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich des Kundenkontos, der Zugangsdaten, der Zertifikate, der Hinterlegungsunterlagen und ganz allgemein aller Verfügungsrechte in Bezug auf die verwahrten Produkte, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (Erbschaft, Scheidung usw.).

 

Im Falle des Todes des Kunden setzt das Unternehmen alle Anweisungen aus, bis die Unterlagen, die die Berechtigung und die Befugnisse der Rechtsnachfolger, Erben, Notare, Nachlassverwalter oder bevollmächtigten Vertreter belegen, eingegangen und geprüft sind. Die Kosten für Verwahrung, Aufbewahrung, Bearbeitung der Unterlagen, Überprüfung, Bestandsaufnahme oder Rückgabe bleiben während der gesamten für die Abwicklung des Nachlasses erforderlichen Zeit fällig, wobei die Gesellschaft bis zur vollständigen Abwicklung alle ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte an den verwahrten Vermögenswerten behält.

 

15. WIDERRUFSRECHT

 

Gemäß den Artikeln L. 221‑18 ff. des Verbraucherschutzgesetzes verfügt der Verbraucher als Kunde über eine Frist von vierzehn (14) Tagen, um sein Widerrufsrecht auszuüben, ohne seine Entscheidung begründen zu müssen oder Vertragsstrafen zu tragen, gemäß den in den AGB festgelegten Modalitäten.

 

Um gültig zu sein, muss der Widerruf mittels des Widerrufsformulars [DA2] oder durch eine eindeutige Erklärung erfolgen, die an das Unternehmen über ein beliebiges Mittel gesendet wird, das den Nachweis des Datums und der Uhrzeit der Absendung ermöglicht.

 

Wenn der Kunde wünscht, dass die Erbringung der GARDIENOR-Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, muss er dies bei Vertragsabschluss ausdrücklich beantragen.

 

Wird das Widerrufsrecht nach Beginn der Erbringung des Dienstes auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgeübt, zahlt der Kunde dem Unternehmen einen Betrag, der der bis zur Mitteilung seiner Widerrufsentscheidung erbrachten Leistung entspricht und zeitanteilig auf der Grundlage der Gebühr berechnet wird.

16. PERSONENBEZOGENE DATEN – DSGVO UND BESCHWERDEN

 

16.1. Personenbezogene Daten

 

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung, der Durchführung der Bewachung, der Rechnungsstellung, der Betrugsbekämpfung, der Transaktionssicherheit, der Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen, der Bearbeitung von Beschwerden und gegebenenfalls zur Wahrung der Rechte des Unternehmens verarbeitet. Die detaillierten Modalitäten sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt, die auf der Website einsehbar ist.

 

Der Kunde kann seine Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung, Datenübertragbarkeit usw.) ausüben, indem er sich per E-Mail an die dafür vorgesehene Adresse des Datenschutzbeauftragten wendet: dpo@godotetfils.com.

 

Alle Informationen zur Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch das Unternehmen sowie zur Verwendung von Cookies auf der Website sind in der Datenschutzerklärung unter der Adresse https://www.achat-or-et-argent.fr/charte-donnees-personnelles einsehbar ist und integraler Bestandteil dieser AGB ist.

 

16.2. Reklamationen

 

Jede Beschwerde bezüglich des GARDIENOR-Dienstes kann an folgende Beschwerdeadresse gerichtet werden: reclamation@godotetfils.com, unbeschadet des Rechts des Kunden, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

17. EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN – AML/CFT – BRANCHENSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN

 

Das Unternehmen kann jederzeit alle Unterlagen oder Nachweise verlangen, die zur Identifizierung des Kunden, zur Überprüfung der Herkunft der in Verwahrung gegebenen Gelder/Metalle, zum wirtschaftlichen Verständnis der Transaktion und zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Sicherheit der Dienstleistung erforderlich sind. Das Ausbleiben einer Antwort, die verspätete Übermittlung von Unterlagen oder die Angabe unrichtiger Informationen können eine Ablehnung, Aussetzung oder Einschränkung des GARDIENOR-Dienstes rechtfertigen, ohne dass das Unternehmen hierfür haftet.

 

Das Unternehmen verankert seine Verfahren in einem Ansatz der verstärkten Compliance und Integrität, der mit den Branchenstandards und den Zielen der Bewerbung oder Angleichung an die Referenzrahmen LBMA und ISO 37001 / ISO 37301, was die Umsetzung verstärkter Kontrollen, Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit, erhöhter Dokumentationsanforderungen und angepasster interner Sicherheitsverfahren rechtfertigt.

 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er den Vertrag in keiner Form an Dritte abtreten darf (Übertragung des Kundenkontos, der Identifikationscodes, der Hinterlegungsbescheinigung sowie aller sonstigen Elemente im Zusammenhang mit den AGB, CPE, CPG) an Dritte abtreten darf, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (Erbschaft, Scheidung usw.).

 

18. UNTERVERGABE

 

Der Kunde ermächtigt das Unternehmen ausdrücklich, Subunternehmer, insbesondere auf sichere Lagerung spezialisierte Partner, zur Erbringung der GARDIENOR-Dienstleistung heranzuziehen und ihnen in diesem Zusammenhang die erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln.

 

Im Falle einer Schließung, eines Umzugs oder einer Insolvenz eines spezialisierten Partners, der Eigentümer des für die Verwahrung der Produkte genutzten Tresors ist, behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine ähnliche Verwahrungslösung bei demselben Bankdienstleister oder einer anderen Einrichtung einzurichten, die vergleichbare Dienstleistungen gleicher Art anbietet.

 

19. HAFTUNG

 

19.1. Allgemeines Recht

 

Das Unternehmen übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung eine Mittelverpflichtung und haftet nur im Falle eines vom Kunden nachgewiesenen Verschuldens für direkte und vorhersehbare Schäden, die sich unmittelbar daraus ergeben. Als indirekte Schäden, die keinen Anspruch auf Schadenersatz begründen, gelten insbesondere: jegliche Ansprüche Dritter gegen den Kunden oder das Unternehmen, jeglicher tatsächliche oder erwartete Gewinnausfall, jeglicher Verlust im Zusammenhang mit einer Betriebsunterbrechung sowie jegliche Rufschädigung.

 

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen auch im Falle einer Kündigung des Vertrags weiterhin gelten.

 

19.2. Höhere Gewalt

 

Jedes Ereignis, das sich der zumutbaren Kontrolle einer Partei und/oder ihrer Subunternehmer entzieht und gegen das sie sich nicht schützen konnte, stellt einen Fall höherer Gewalt dar, der die Verpflichtungen der Parteien unter den gesetzlich und durch die Rechtsprechung festgelegten Bedingungen aussetzt (Beispiele: Streik, technischer Ausfall, Ausfall eines Betreibers, Unterbrechung der Energieversorgung, Ausfall des elektronischen Kommunikationsnetzes).

 

Im Falle höherer Gewalt wird der Vertrag für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ausgesetzt, während die Parteien nach einer alternativen Lösung suchen; kommt keine Einigung zustande, kann der Vertrag von Rechts wegen ohne Entschädigung aufgelöst oder gekündigt werden.

 

Keine der Parteien kann für eine Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt im Sinne des französischen Rechts und der französischen Rechtsprechung haftbar gemacht oder als vertragsbrüchig angesehen werden, sofern sie die andere Partei darüber in Kenntnis setzt (i) und dass sie sich nach Kräften bemüht, den Schaden so gering wie möglich zu halten und ihre Verpflichtungen nach Beendigung des Falles höherer Gewalt so schnell wie möglich zu erfüllen (ii).

 

20. KORRESPONDENZ – NACHWEIS

 

Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, erfolgt der Schriftverkehr zwischen den Parteien per E-Mail über die Website oder an die vom Kunden angegebene Adresse.

 

In Anwendung der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und gegebenenfalls des Handelsgesetzbuchs vereinbaren die Parteien, dass die per E-Mail übermittelten Informationen zwischen ihnen als verbindlich gelten, sofern nicht schriftlich das Gegenteil nachgewiesen wird. Die Angaben zu Datum und Uhrzeit des Versands oder des Empfangs sowie zur Qualität der empfangenen Daten gelten in der in den Informationssystemen des Unternehmens gespeicherten Form als maßgeblich, sofern der Kunde keinen gegenteiligen Nachweis erbringt.

 

 

21. AKTUALISIERUNG DER CPG – VOLLSTÄNDIGKEIT – UNGÜLTIGKEIT – ÜBERSCHRIFTEN – RECHTSSTREITIGKEITEN

Das Unternehmen kann die vorliegenden AGB und die Dokumente, auf die darin verwiesen wird, jederzeit ändern. Jede Änderung wird dem Kunden mindestens fünfzehn (15) Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt; ein Kunde, der diese Änderungen ablehnt, kann den GARDIENOR-Dienst gemäß den Bedingungen in Artikel 13 kündigen; andernfalls gelten die neuen AGB automatisch für ihn.

 

Die vorliegenden AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen in Bezug auf den GARDIENOR-Dienst dar und haben Vorrang vor allen früheren oder späteren Dokumenten oder Korrespondenz, sofern nicht ein von den Parteien unterzeichneter Nachtrag vorliegt. Wird eine Klausel durch eine rechtskräftige Entscheidung für nichtig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, wobei sich das Unternehmen verpflichtet, diese durch eine gültige Klausel mit gleicher Wirkung zu ersetzen. Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer Überschrift und einer Klausel gilt die Überschrift als nicht geschrieben.

Im Falle einer Streitigkeit kann der Verbraucher seine Beschwerde schriftlich an reclamation@godotetfils.com richten.

 

Sollte die Streitigkeit mit dem Unternehmen trotz seiner schriftlichen Beschwerde fortbestehen, kann der Verbraucher-Kunde unbeschadet einer eventuellen Anrufung eines zuständigen Gerichts schriftlich und kostenlos die folgende Schlichtungsstelle anrufen: Institut d’Expertise d’Arbitrage et de Médiation („IEAM“), Verein nach dem Gesetz von 1901 mit Sitz im Palais du Tribunal de Commerce de Paris, 1 quai de la Corse – 75004 Paris.

 

Der Verbraucher muss sich innerhalb einer Frist von höchstens einem (1) Jahr ab dem Datum seiner schriftlichen Beschwerde an das Unternehmen an den Mediator wenden.

 

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine Plattform zur Streitbeilegung eingerichtet, die dazu dient, etwaige Beschwerden von Verbrauchern im Zusammenhang mit einem Online-Kauf entgegenzunehmen und diese anschließend an die zuständigen nationalen Schlichtungsstellen weiterzuleiten. Diese Plattform ist unter der Adresse https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

 

Bei allen mit einem Händler getätigten Transaktionen werden Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder der Erfüllung dieser Bestimmungen ergeben, der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Paris unterworfen, denen hiermit ausdrücklich die Zuständigkeit übertragen wird, wobei ausschließlich französisches Recht Anwendung findet.

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