ZUSAMMENFASSUNG:
- 1) Liste aller obligatorischen und fakultativen Dokumente
- 2) Darstellung der verschiedenen Stanzformen
- 3) Wie wird der Verkauf von Goldschmuck ablaufen?
- 4) Die steuerlichen Aspekte des Weiterverkaufs von Goldschmuck

Bevor Sie den Schritt des Weiterverkaufs Ihres Goldschmucks machen, ist es wichtig, den Prozess gut zu verstehen, um ruhig und zum besten Preis zu verkaufen. In der Tat ist der Goldmarkt besonders, da sich die Preise täglich ändern und die Unterstützung eines Fachmanns erforderlich ist, um am besten zu verkaufen.
Denn ja, der Weiterverkauf von Goldschmuck kann eine vorteilhafte Operation sein, wenn er im Vorfeld gut vorbereitet ist. Hier sind die wichtigsten Schritte und Tipps für einen erfolgreichen Verkauf.
1) Liste aller obligatorischen und fakultativen Dokumente
Wenn Sie Ihren Goldschmuck verkaufen, werden einige Dokumente benötigt oder nützlich sein:

2) Darstellung der verschiedenen Stanzformen
Stempel sind offizielle Zeichen, die auf Schmuck, Barren oder Edelmetallgegenständen eingraviert werden.
In Wirklichkeit sind sie mehr als nur Gravuren: Sie sind Garantien für Authentizität, Qualität und Herkunft. Ein sorgfältiges Lesen durch einen Goldfachmann ist für jede Transaktion mit einem Goldschmuckstück unerlässlich.
Das Verständnis der verschiedenen Arten von Stempel ermöglicht es, die Art und den Wert eines Schmuckstücks genau zu beurteilen.
Der Stempel des Titels
Dieser Stempel gibt die Reinheit (in Tausendstel) des Edelmetalls an. In Frankreich sind die gängigsten Wertpapiere für Gold:
- 999 (reines Gold, aber sehr selten in Schmuck verwendet)
- 750 (d. h. 75 % reines Gold, entsprechend 18 Karat)
- 585 (14 Karat)
- 375 (9 Karat mit einer Mischung aus anderen Legierungen)
Um die Konformität mit der französischen und europäischen Gesetzgebung zu gewährleisten, wird diese Marke von einer Bürgschaftsstelle oder einem Zolldienst angebracht.
Der Meisterstempel
Der Meisterstempel entspricht einem Hersteller- oder Goldschmied-Stempel. Es ist ein Mittel, um den Profi oder die Werkstatt zu identifizieren, der das Schmuckstück hergestellt hat oder herstellen ließ. Es besteht in der Regel aus einer Raute mit den Initialen des Herstellers und einem besonderen Symbol.
Dieser Stempel ist für alle Fachleute, die in Frankreich mit Edelmetallen arbeiten, obligatorisch.
Es ermöglicht eine genaue Rückverfolgbarkeit und kann im Falle von Antik- oder Signatur-Schmuck den Wert des Schmuckstücks erheblich beeinflussen, insbesondere wenn es von einem renommierten Unternehmen hergestellt wurde.
Der Stempel für den Import
Wenn der Goldschmuck im Ausland hergestellt und auf dem französischen Markt eingeführt wird, muss er einen Importstempel tragen.
Es ist zu beachten, dass diese Stempel spezifisch sind (oft Tierköpfe) und es ermöglichen, importierte Gegenstände von inländischen Produktionen zu unterscheiden.
Der internationale Garantieschutz
Im Rahmen des Wiener Übereinkommens von 1972 haben einige Mitgliedstaaten einen harmonisierten Stempel angenommen, der den freien Verkehr von Edelmetallen zwischen den Staaten erleichtert. Dieser Stempel ergänzt die nationalen Kennzeichnungen.

3) Wie wird der Verkauf meines Goldschmucks ablaufen?
Der Verkauf von Goldschmuck ist ein besonders geregelter Prozess, der jedoch zugänglich, einfach und schnell bleibt, wenn Sie sich an einen anerkannten Ansprechpartner im Edelmetallhandel wenden.
Man muss sich zunächst die richtigen Fragen stellen: an wen kann man sich wenden? Wie läuft die Schätzung ab? Welchen Preis soll man erwarten?
Wählen Sie einen anerkannten und zuverlässigen Fachmann
Zunächst müssen Sie sich an einen zugelassenen Fachmann wenden: Juwelier, Fachhändler oder zertifizierte Plattform. Bevorzugen Sie die der Generaldirektion für Wettbewerb, Konsum und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) gemeldeten Einrichtungen, die den Transparenzvorschriften entsprechen.
Es ist auch erforderlich, dass der Gewerbetreibende eine klare Politik zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-TF) hat.
Die gesetzlichen Verpflichtungen
Im Falle eines Verkaufs an einen Gewerbetreibenden ist dieser verpflichtet, von Ihnen ein gültiges Ausweisdokument zu verlangen. Er muss auch den Verkaufsvorgang in einem Register festhalten und den Schmuck mindestens 10 Tage vor dem Wiederverkauf oder Schmelzen (entsprechend der gesetzlichen Widerrufsfrist) aufbewahren.
Die Schätzung des Schmuckstücks
Wie bereits erwähnt, wird in Anwesenheit eines Fachmanns geprüft:
- Der Stempel, der den Titel des Goldes angibt (z. B. 750 für 18 Karat).
- Das Nettogewicht in Gold, nach eventuellem Abzug von Steinen, Verschlüssen oder nicht wertvollen Elementen.
- Der allgemeine Zustand des Schmuckstücks, mit oder ohne Marken, Stil und eventueller Wert als altes, seltenes, von Sammlern gesuchtes oder signiertes Schmuckstück.
Das Angebot zum Kauf
Im Anschluss an diese Analyse wird Ihnen ein Rückkaufangebot auf der Grundlage des aktuellen Goldkurses unterbreitet. Dieser Preis wird in der Regel in Euro pro Gramm ausgedrückt, multipliziert mit dem Gewicht Ihres Schmuckstücks entsprechend seiner Goldbezeichnung.
Danach steht es Ihnen selbstverständlich frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Die Zahlung
Nach erfolgter Zustimmung muss der Gewerbetreibende Ihnen eine detaillierte Quittung mit wichtigen Angaben wie Gewicht, Titel, Preis und ggf. erhobener Steuer aushändigen.
In der Regel kann die Zahlung sofort, per Scheck oder Überweisung erfolgen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (begrenzte Barzahlung).

4) Die steuerlichen Aspekte des Weiterverkaufs von Goldschmuck
Der Weiterverkauf von Goldschmuck unterliegt einer eigenen Steuerregelung. In Frankreich hängt die anwendbare Besteuerung von mehreren Faktoren ab, wie der Art des Schmuckstücks, seinem Alter, dem Betrag des Verkaufs und Ihrer persönlichen Situation.
Eine spezifische Besteuerung für Edelmetalle
Standardmäßig fällt der Weiterverkauf eines Goldschmuckstücks unter die pauschale Edelsteinsteuer (über das Formular Nr. 2091-SD). Diese Steuer beträgt 6% des Preises der Immobilie, wenn der Preis des Schmuckstücks einen Mindestbetrag von mehr als 5.000 € erreicht. Hinzu kommt die CRDS von 0,5%.
Zur Information: Diese Steuer wird direkt vom gewerblichen Käufer erhoben, der sie an die Steuerbehörde abführt. In diesem Fall müssen Sie selbst keine Erklärung abgeben.
Sie werden verstehen, dass die Besteuerung von Gold nicht zu vernachlässigen ist, wenn man sein Goldschmuckstück weiterverkaufen möchte. Diese Kenntnisse sind nicht einfach, deshalb ist es wichtig, sich von Goldprofis umgeben zu lassen, um Sie in Ihrem Wiederverkaufsprozess bestmöglich zu unterstützen.
Zögern Sie nicht, sich auf unserer Website oder in einer unserer zahlreichen Agenturen von unseren Fachleuten beraten zu lassen.